Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen einer Direktversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung stellt eine der wichtigsten und notwendigsten Vorsorgeinstrumente zur Absicherung existentieller Risiken dar. In der Direktversicherung kann sie so eine außerordentlich lukrative und sinnvolle Ergänzung der privaten Vorsorgemaßnahmen sein. Umso mehr, da über Kollektivvereinbarungen Berufsunfähigkeitsschutz mit vereinfachter Gesundheitsprüfung generiert werden kann.
Aber auch in anderen Durchführungswegen wie Pensionszusage und Unterstützungskasse treffen wir sie an. Die Regelungen des neuen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BILMOG), welche ab 2010 für Kapitalgesellschaften zwingend bei der Bilanzierung anzuwenden sind, führt dazu, dass Pensionszusagen und das hierbei oftmals abgesicherte Berufsunfähigkeitsrisiko noch viel kritischer hinsichtlich ihrer Ausgestaltung betrachtet werden müssen als bisher. Siehe hierzu auch "Reparatur und Wartung" bestehender betrieblicher Altersversorgung.
Optimal für einen Gesellschafter-Geschäftsführer ist zum Beispiel die Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos über eine Direktversicherung, weil hiermit die Bilanzberührung vermieden wird. Hinzu kommen die "Kostenvorteile" der Direktversicherung in der Beitragsphase wie keine SV-Beiträge und Steuerfreiheit der Beiträge. Gleichzeitig werden Überschüsse die der Versicherer auf die Bruttobeiträge erwirtschaftet bei Nichtinanspruchnahme der Berufsunfähigkeit am Ende der Laufzeit ausgezahlt. Die Besteuerung der Überschüsse, wie auch die Versteuerung und Belastung der Leistungen mit doppelten Krankenversicherungsbeitrag werden durch hohe Beitragsvorteile oder höhere Absicherungsmöglichkeiten kompensiert. Für privat Krankenversicherte fallen für die Leistungen keine zusätzlichen Krankenversicherungsbeiträge an.
