Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung



Die betriebliche Altersversorgung (bAV) sind alle Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, die einem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt (Gestaltung der Zusagen) werden.

Die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung kann unmittelbar über den Arbeitgeber (Durchführungsweg: Direktzusage) oder mittelbar über einen Versorgungsträger (Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds oder Unterstützungskasse) erfolgen.

 

Die Direktversicherung
Eine häufig praktizierte Form der betrieblichen Altersversorgung. Begünstigter ist der Arbeitnehmer. Versicherungsnehmer und Beitragszahler aber der Arbeitgeber.

Die Pensionskasse

Pensionskassen sind eigenständige Versicherungsunternehmen. Hierbei gewinnt der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen.

Die Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist eine selbständige Versorgungseinrichtung, meist ein eingetragener Verein, der nicht der Versicherungsaufsicht unterliegt. Die Zahlungen erfolgen durch den Arbeitgeber.

Die Direktzusage
Für die Direktzusage bildet der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen, die er steuerlich geltend machen kann.

Der Pensionsfonds
Dieser Durchführungsweg zeichnet sich durch seine Flexibilität aus. Es handelt sich hierbei um einen rechtlich selbständigen Versorgungsträger.

Vergleich der Durchführungswege

Allgemeine Steuerinformation

Allgemeine Hinweise zur betrieblichen Altersversorgung