Die Unterstützungskasse



 

Highlights der Unterstützungskasse:

  • Keine Bilanzberührung
  • Die Zuwendungen sind abzugsfähige Betriebsausgaben
  • Durch problemlose Kombination von Arbeitgeberleistungen und Entgeltumwandlung sind attraktive, mischfinanzierte Modelle möglich
  • Bei entsprechender Gestaltung des Leistungsplans besteht kein Nachfinanzierungsrisiko für das Unternehmen
  • Die Besteuerung der Renten- und Kapitalleistungen erfolgt erst im Rentenalter
  • Zur Minderung der Steuerprogression kommt bei Kapitalleistungen die so genannte Fünftelungsregelung zur Anwendung