Argumente für die betriebliche Altersversorgung
- arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung
- arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung
Die Vollversorgung über die gesetzliche Rentenversicherung ist lange Geschichte. "Demographische Anpassungen", nächste "Nullrunden" und andere Begrifflichkeiten illustrieren zwar die Situation, verschleiern jedoch eher die bittere Tatsache, dass sich die kommenden Generationen bestenfalls auf eine gesetzliche Grundsicherung verlassen können.
Das Instrumentarium der betrieblichen Altersvorsorge wird in Zukunft einen wesentlich höheren Stellenwert bei der Auffüllung bestehender Rentenlücken ausmachen.
Auf der Grundlage des neuen Alterseinkünftegesetzes 2005 und des schon seit 2002 bestehenden Rechtsanspruches des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung hat die betriebliche Altersversorgung ihre Bedeutung im Rahmen der Vorsorgelösungen wesentlich verbessert. Mit ihr bietet der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine attraktive Ergänzung zur Zukunftssicherung. Gleichzeitig nutzt er sie als Instrumentarium zur zielgerichteten Förderung seiner Leistungsträger.
Für die unterschiedlichen Durchführungswege:
gibt es keinen Königsweg. Ob arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert bleibt die betriebliche Altersversorgung eine Problematik, deren Beratungsbedarf unverändert hoch ist und deren Komplexität ohne die Einschaltung von Fachleuten nicht bewältigt werden sollte und kann.
Bei der Umsetzung im Unternehmen ist nach gründlicher Analyse der Ausgangssituation wie z.B.:
- bestehende tarifvertragliche Vereinbarungen,
- vorhandene tarifliche Ausstiegsklauseln,
- bereits bestehende Vorsorgelösungen,
- Personalentwicklung,
- wirtschaftliche Situation des Unternehmens usw.
eine Zielstellung zu erarbeiten, u.a.:
- Vereinbarung finanzierbarer tariflicher Regelungen,
- Neuordnung der Vergütungssystematik,
- Reduzierung der Lohnkosten durch Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen,
- Optimierung der Kostenstruktur mit vorhandenen Mitteln (win-win),
- Einrichtung arbeitgeberfinanzierter betrieblicher Altersversorgung und Nutzung der damit verbundenen Synergieeffekte zur Erhöhung der Attraktivität des arbeitnehmerfinanzierten Durchführungsweges,
- Erstellung oder Aktualisierung von Betriebsvereinbarungen.
Lösungsvarianten könnten dafür beispielsweise sein:
- Ersatz geplanter Barlohnerhöhung durch betriebliche Altersversorgung,
- Versorgungslohnmodelle bei Abschluß neuer Arbeitsverträge,
- Opting-out-Modelle,
- Erleichterung bei Absicherung vorzeitiger Risiken (z.B. Berufsunfähigkeit) durch Nutzung von Dienstobliegenheitsklauseln und Verbesserung der Berufsgruppeneinstufung.
Wir erstellen Ihre Versorgungskonzepte, verhandeln mit Geschäftsführung und Betriebsrat und machen unterschiedliche Vorstellungen kompatibel.
Wir bereiten professionell die erforderlichen Informationsveranstaltungen für Ihre Mitarbeiter vor, führen diese durch und sind selbstverständlich zur individuellen Beratung bereit.
Gründe für die betriebliche Altersversorgung gibt es viele:
Soziale Verantwortung: Betriebliche Altersversorgung als fester Bestandteil unseres Systems der sozialen Sicherung ist auch ein Teil der sozialen Verantwortung des Arbeitgebers. Durch die Freiwilligkeit bestimmt der Arbeitgeber allein die Höhe des Aufwands.
Höhere Produktivität: Betriebliche Altersversorgung ist eine Möglichkeit, den Mitarbeitern ihre Bedeutung für das Unternehmen zu verdeutlichen. Das motiviert und führt letztlich zu höherer Produktivität.
Geringe Fluktuation: Motivation und Identifikation mit dem Unternehmen führen auch zu besserer Betriebsbindung und damit zu niedrigeren Fluktuationskosten.
Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt: Betriebliche Altersversorgung spielt bei der Beurteilung von Arbeitsplätzen eine immer größere Rolle. Das gilt vor allem bei Fachkräften, die immer knapper werden.
Langfristige Motivation: Die Motivation durch eine Gehaltserhöhung hält meist nicht lange an. Anders bei der betrieblichen Altersversorgung: der Wert der Versorgung steigt bei gleichem Aufwand von Jahr zu Jahr immer stärker an.
Geringe Kosten: Lohnerhöhungen kosten den Arbeitgeber bis zum 1,8fachen des Erhöhungsbetrages. Dem Arbeitnehmer bleibt unterm Strich kaum etwas übrig. Betriebliche Altersversorgung verursacht nur minimale Nebenkosten. Dem Arbeitnehmer kommt sie i.d.R. in voller Höhe zugute.
Geringes Risiko: Scheidet ein Mitarbeiter nach kurzer Zeit wieder aus dem Unternehmen aus, sind die ihm gezahlten Löhne verloren. Anders bei der betrieblichen Altersversorgung: Die Versorgung kann beim Ausscheiden unter Umständen wieder entzogen werden.
Anspruch auf Entgeltumwandlung: Gemäß § 1a BetrAVG haben Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Dabei kann der Durchführungsweg frei vereinbart werden. Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Einigung über den Durchführungsweg erzielen, hat dies den Vorteil, dass der günstigste Durchführungsweg gewählt werden kann.
Betriebliche Altersversorgung ist kein Geschenk an die Mitarbeiter. Sie ist eine Investition, die - richtig eingesetzt - höchste Renditen erbringt!
